JudikaturOGH

RS0058152 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2002

Zu den nach § 44 EisbEG 1954 vom Enteigner zu ersetzenden Kosten des gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Entschädigung zählen auch Kosten der Vertretung des Enteigneten durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter.

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