JudikaturOGH

RS0059676 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1986

Die unterbliebene Beiziehung des Dienststellenausschusses zur Erstellung oder Änderung des für die Dienststelle maßgebenden Dienstplanes nimmt den auf seiner Grundlage jahrelang geleisteten Diensten in keinem Fall die Qualifikation als "regelmäßiger Schichtdienst oder Wechseldienst" im Sinne des § 17 Abs 3 GehG 1956.

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