Die Frist des § 21 Abs 4 MRG ist eine Fallfrist. (Die genannte Bestimmung übernahm den seinerzeitigen § 12 Abs 2 MG in das MRG.)
Rückverweise
…nicht berufen. Die Mietverträge fallen in den Vollanwendungsbereich des MRG. 2.1 Werden mangels Pauschalverrechnung Betriebskosten und Abgaben nicht innerhalb der einjährigen Präklusivfrist (RIS Justiz RS0070174 [T1]) des § 21 Abs 4 letzter Satz MRG unter Vorlage der Rechnungen fällig gestellt, so können sie später nicht mehr geltend gemacht…