RS0003421 – OGH Rechtssatz
Der an die Stelle des Vorerben tretende Masseverwalter ist zur Widerspruchsklage nach § 232 EO aktiv legitimiert, wenn ein Teil des Meistbots zugunsten des Nacherben frei werden kann, da ihm das Recht auf die Erträgnisse dieses Teiles des Meistbotes zusteht.