JudikaturOGH

RS0082927 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2025

Die Begründung von Wohnungseigentum an einer Wohnung, die zur Unterbringung des für die Liegenschaft bestellten Hausbesorgers bestimmt ist, ist rechtlich unmöglich. Entgegenstehende Vereinbarungen sind rechtsunwirksam. Auf Grund solcher Vereinbarungen durchgeführte Grundbuchseintragungen sind unheilbar nichtig.

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