JudikaturOGH

RS0106371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. August 2025

Nicht revisible Verfahrensmängel wie behauptete Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Berufungsgericht als solche verneint worden sind, können auch nicht mit einer Grundsatzrevision geltend gemacht werden.

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