JudikaturOGH

RS0106371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2024

Nicht revisible Verfahrensmängel wie behauptete Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Berufungsgericht als solche verneint worden sind, können auch nicht mit einer Grundsatzrevision geltend gemacht werden.

Rückverweise