RS0006527 – OGH Rechtssatz
Die Anfechtbarkeit eines das Verfahren nach §§ 236 ff AußStrG einleitenden Beschlusses ist zu bejahen.
…Verfügung iSd § 45 Satz 2 AußStrG ist (vgl 3 Ob 94/07f unter Hinweis auf RIS Justiz RS0008521; siehe auch RS0006527). 3.1. Nach § 271 ABGB idFd 2. ErwSchG ist einer volljährigen Person vom Gericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen insoweit…
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