JudikaturOGH

RS0013589 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2022

Ein gegen die nicht nur den Mehrheitseigentümern, sondern auch dem daher nicht schutzwürdigen Mieter bekannten Interessen des Minderheitseigentümers verstoßende Abschluss eines Mietvertrages ist eine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme.

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