1Ob239/16b—OGH Entscheidung
24. Mai 2017
…sollen. 3.2 Ein Rechtsmangel ist unbehebbar, wenn feststeht, dass die fehlende Bewilligung nicht nachgetragen werden kann (6 Ob 653/86; RIS-Justiz RS0018730; 10 Ob 192/98b; RS0110820). Die Wandlung setzt überdies voraus, dass der (Rechts )Mangel nicht geringfügig ist,, was nur anhand der konkreten Umstände…