JudikaturOGH

RS0088842 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

Notwendig ist stets nur jene Verteidigung, die unter den verfügbaren Mitteln das schonendste darstellt, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff sofort und endgültig abzuwenden.

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