4Ob191/24b—OGH Entscheidung
24. Juni 2025
…in die Rechtsgüter des Angreifers eingreift, damit der Angriff verlässlich abgewehrt werden kann (RS0089309; vgl auch RS0009046, RS0089125). Verlässlich heißt sofort und endgültig (RS0089309 [T1], RS0088842). Unter mehreren verfügbaren Abwehrmitteln hat der Verteidiger das für den Angreifer schonendste zu wählen, er muss sich aber nicht mit Abwehrhandlungen begnügen, deren Wirkung zweifelhaft…