JudikaturOGH

RS0042497 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 1986

Wird im Verfahren über eine Aufhebungsklage nach den §§ 595 ff ZPO nur die Entscheidung des Schiedsgerichtes über die Verfahrenskosten bekämpft, so ist die Anrufung des OGH aus dem Grunde des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO ausgeschlossen.

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