RS0042497 – OGH Rechtssatz
Wird im Verfahren über eine Aufhebungsklage nach den §§ 595 ff ZPO nur die Entscheidung des Schiedsgerichtes über die Verfahrenskosten bekämpft, so ist die Anrufung des OGH aus dem Grunde des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO ausgeschlossen.