RS0076774 – OGH Rechtssatz
Die Vollmachtsvermutung des § 13 Abs 1 UrhG wird nach dem klaren Wortlaut dieser Gesetztesstelle nur dann begründet, wenn es sich um ein "erschienenes" Werk im Sinne des § 9 Abs 1 UrhG handelt.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden