JudikaturOGH

RS0033689 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2021

Ein Rückforderungsanspruch nach § 1431 ABGB gehört dann nicht auf den ordentlichen Rechtsweg, wenn das Rechtsverhältnis als öffentlich - rechtlich zu qualifizieren ist, weil der eine Partner als Träger von Hoheitsgewalt aufgetreten ist beziehungsweise auftritt.

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