JudikaturOGH

RS0009825 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. April 2025

Zubehör teilt nur im Zweifel das rechtliche Schicksal der Hauptsache, sodaß im Zweifel die rechtsgeschäftliche Verfügung über die Hauptsache auch das Zubehör umfaßt.

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