Zubehör teilt nur im Zweifel das rechtliche Schicksal der Hauptsache, sodaß im Zweifel die rechtsgeschäftliche Verfügung über die Hauptsache auch das Zubehör umfaßt.
Rückverweise
…mangels abweichender Vereinbarung sowohl alles Zubehör als auch selbständige Bestandteile; der Übergeber müsste beweisen, dass Bestandteile und Zubehör von der Übergabe ausgenommen worden wären (vgl RS0009825 ; 6 Ob 266/11b Pkt 7.1 mwN). [9] 2.2. Hier wurde im schriftlichen Kaufvertrag zwischen den Parteien nichts über im verkauften Liegenschaftsobjekt…