Grausamkeit des Handelns beim Mord wird nicht schon vom Tatbestand des § 75 StGB erfasst, sodass deren Wertung als besondere Strafzumessungstatsache nicht gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt.
…bedeutsame Umstände (vgl Ratz , WK StPO § 281 Rz 711; Ebner in WK² § 32 Rz 60 f; RIS Justiz RS0091003, RS0090977; instruktiv zur Abgrenzung 13 Os 44/09h, EvBl 2009/144, 965). Selbst bei Berücksichtigung der Ausführungen der Tatrichter, wonach…
…zu Schuldspruch III./ entgegen (RIS Justiz RS0115553, RS0090675, RS0091051). Bei der erforderlich gewordenen Neubemessung der Strafe war neben der Grausamkeit des Handelns (RIS Justiz RS0091003) und der reiflichen Tatplanung erschwerend, dass der Angeklagte mehrere strafbare Handlungen begangen hat, mildernd hingegen der bisher ordentliche Lebenswandel. In Anbetracht dieser Strafzumessungsgründe war mit…
… 114 Abs 3 Z 2 FPG im Übrigen bereits mit der Schleppung von drei Personen erfüllt (vgl zum Begriff Doppelverwertungsverbot RIS Justiz RS0091003 [T4]). [10] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei der nichtöffentlichen Beratung gemäß § 285d Abs 1 StPO sofort zurückzuweisen, woraus die Zuständigkeit des…
…das Doppelverwertungsverbot scheitert schon daran, dass der Tatbestand des Mordes zwar bedingten Vorsatz, nicht jedoch frühzeitige Planung der Tat zur Voraussetzung hat (vgl RIS Justiz RS0091003). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§§ 285d Abs 1, 344 StPO), woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur…
…erschwerende Wertung des hohen Gewaltausmaßes keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot, weil der Einsatz besonderer Gewalt vom Tatbestand des Mordes nicht erfasst wird (vgl RIS Justiz RS0091003, insbesondere 15 Os 76/17s). Da die Unterstellung der Tat unter § 75 StGB in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § …
…§ 281 Rz 668/4 und 711; vgl auch 11 Os 87/10v = EvBl LS 2011/8, 43; RIS Justiz RS0091003, RS0090977). Da § 39 StGB idF BGBl I 2019/105 aber eine reine – den Strafsatz nicht bestimmende – Strafrahmenvorschrift ist (13…
…StGB erfasst wird, verstößt dessen Wertung als besondere Strafzumessungstatsache nicht gegen das Doppelverwertungsverbot (für eine über den „Normalfall“ hinausgehende Begehungsart vgl RIS Justiz RS0091003, RS0090977 [besonders T3 und T4]). Auch die Heranziehung von Umständen, die „regelmäßig“ mit der Verwirklichung eines Delikts verbunden sein mögen, begründet keine Nichtigkeit…
… 711). Für Letztere bestimmend sind nur subsumtionsrelevante Umstände (11 Os 87/10v = EvBl LS 2011/8, 43; vgl auch RIS Justiz RS0091003, RS0090977; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 668/4, 711), zu denen das Tatmotiv in der Regel wenn es nicht ausnahmsweise im Tatbestand…
Rückverweise