RS0086170 – OGH Rechtssatz
Die Zuerkennung der aus den familienrechtlichen Beziehungen erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten für Kinder, die nicht der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehören, an einen Elternteil, der die Kinder im Sinne dieser Religionsgemeinschaft erziehen will und sich weigern würde, selbst einer notwendigen Bluttransfusion zuzustimmen, verletzt bei Eignung des anderen Elternteils das Kindeswohl, was auch noch über einen außerordentlichen Revisionsrekurs wahrzunehmen ist.