JudikaturOGH

RS0040498 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1987

Alle richterlichen Erwägungen zur Betragsfestsetzung müssen in nachvollziehbarer Weise dargelegt werden (hier: eine globale Verweisung auf nicht näher ausgeführte Erfahrungen der Beschäftigten eines Streitteiles unzureichend).

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