JudikaturOGH

RS0072267 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 1986

Die Entscheidung über den Antrag des Sachwalters einer in einer geschlossenen Anstalt untergebrachten behinderten Person, aus ihrem Vermögen ihr ein Taschengeld auszuzahlen, fällt, wenn nicht § 19 Abs 2 Z 4 RpflG zum Tragen kommt, in den Wirkungskreis des Rechtspflegers.

Rückverweise