Die Beurteilung eines Wohnhauses als Zweifamilienhaus im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG hängt davon ab, ob zur Zeit der Errichtung des Hauses (laut Baubewilligung) höchstens zwei selbständige Wohnungen vorhanden waren.
…selbständig als Wohnung oder Geschäftsraum vermietbar sind. Die bauliche Abgeschlossenheit einer der Vermietung zugänglichen Raumeinheit richtet sich nach dem tatsächlichen baulichen Zustand ( RS0069338 [T7, T8]; RS0069412 [T5]) im Zeitpunkt der Vermietung (vgl RS0079363 [T3]). Weil es für die Beurteilung der selbständigen Vermietbarkeit letztlich auf die Verkehrsauffassung und nicht auf die Größe…
…Ein und Zwei Objekte Häuser sind in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs geklärt (vgl 8 Ob 116/17t Pkt 2.2; vgl auch RS0069412 [T3, T4]). Demnach ist die Ausnahme des § 1 Abs 2 Z 5 MRG nicht daran geknüpft, dass das Haus weniger als…
…bauliche Zustand in der Regel mit der Baubewilligung übereinstimmt, wird in der Judikatur mitunter auf die Baubewilligung oder die rechtlichen Gegebenheiten verwiesen (vgl RIS Justiz RS0069412; RS0069440). Die Bauunterlagen sind daher ein geeignetes (Beweis-)Mittel zur Feststellung des baulichen Zustands (8 Ob 116/17t). Zu ergänzen sind hier noch…
…bauliche Zustand in der Regel mit der Baubewilligung übereinstimmt, wird in der Judikatur mitunter auf die Baubewilligung oder die rechtlichen Gegebenheiten verwiesen (vgl RIS Justiz RS0069412; RS0069440). Die Bauunterlagen sind daher ein geeignetes (Beweis )Mittel zur Feststellung des baulichen Zustands. Soweit das Berufungsgericht den Begriff „Baukonsens“ verwendet, nimmt es…
…nach den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten nach Maßgabe der Verkehrsauffassung (8 Ob 116/17t; 3 Ob 247/18x; RS0069338 [T7, T8]; auch RS0069412 [T5] ). [28] 3.2. Diese Rechtsprechung bedarf allerdings einer Präzisierung für den Fall, dass sich – wie hier – die baulichen Verhältnisse zwischen dem Vertragsabschluss und…
…Zwecken (Wohnung oder Geschäftsraum) vermietbar sind. Die bauliche Abgeschlossenheit einer der Vermietung zugänglichen Raumeinheit richtet sich nach dem tatsächlichen baulichen Zustand (RS0069338 [T7, T8]; auch RS0069412 [T5]; vgl zum Begriff der Geschäftsräumlichkeit RS0110398 [T1, T3]) im Zeitpunkt der Vermietung (vgl RS0079363 [T3]). Auch hier ist – wie bereits erwähnt – letztlich…
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