JudikaturOGH

RS0047064 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 2024

Der Begriff der Lebensgemeinschaft beschränkt sich somit nicht auf die rein materielle Seite; es handelt sich um eine aus einer seelischen Gemeinschaft und dem Zusammengehörigkeitsgefühl heraus entstandene Bindung.

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