JudikaturOGH

RS0051985 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2012

Der nach § 26 AZG den Arbeitgeber treffenden öffentlich - rechtlichen Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden ist auch dann entsprochen, wenn die notwendigen Angaben aus anderen Unterlagen ersichtlich sind.

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