JudikaturOGH

RS0091691 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 1986

Beim Absehen von der Verhängung einer Zusatzstrafe nach § 40 StGB kommt die Anrechnung einer Vorhaft (§ 38 StGB) oder einer im Ausland verbüßten Strafe (§ 66 StGB) nicht in Betracht.

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