JudikaturOGH

RS0087420 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 1986

Der Frage der Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit eines Verurteilten kommt bei Beurteilung seiner Vollzugstauglichkeit unter dem Gesichtspunkt der Erreichung der Strafzwecke keine dominierende Bedeutung zu.

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