Die Behauptungslast und Beweislast für einen Rechtfertigungsgrund trifft denjenigen, der in fremdes Rechtsgut eingreift.
Rückverweise
…um kein Überschreiten des Rechtsmittelantrags des Beklagten. [12] 2. Die Behauptungs- und Beweislast für einen Rechtfertigungsgrund trifft generell denjenigen, der in fremdes Rechtsgut eingreift (RS0023098; zur Notwehrsituation: 4 Ob 116/19s mwN). [13] Unter Notwehr versteht man die innerhalb der Grenzen der notwendigen Verteidigung gehaltene Abwehr eines gegenwärtigen…
…die Befugnis zur Anhaltung des Beklagten zu. [25] 8. Die Behauptungs- und Beweislast für einen Rechtfertigungsgrund trifft generell denjenigen, der in fremdes Rechtsgut eingreift (RS0023098). Die Beweislast für das Vorliegen einer Notwehrsituation liegt daher beim Notwehr übenden Schädiger (6 Ob 572/89; Reischauer in Rummel/Lukas , ABGB 4…
…der Notwehr als auch der Putativnotwehr (RS0089390 [T3]). 1.4. Die Behauptungs- und Beweislast für einen Rechtfertigungsgrund trifft generell denjenigen, der in fremdes Rechtsgut eingreift (RS0023098). Die Beweislast für das Vorliegen einer Notwehrsituation liegt daher beim Notwehr übenden Schädiger (6 Ob 572/89; Meissel in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , ABGB…
…Gesetzes (vgl RS0089005 [T4]). [5] Die Behauptungs- und Beweislast für einen Rechtfertigungsgrund – hier die Notwehrsituation – trifft denjenigen, der in fremdes Rechtsgut eingreift (vgl RS0023098). Das Vorliegen eines Notwehrexzesses hat wiederum der Geschädigte zu beweisen (4 Ob 116/19s). [6] Da es sowohl für die Beurteilung , ob eine…