15Os97/17d—OGH Entscheidung
19. September 2017
…RIS Justiz RS0099455). Ob eine geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades vorliegt, ist eine vom Gericht und nicht vom Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage (RIS Justiz RS0090441), weshalb d ie Behauptung, es fände sich im Sachverständigengutachten „keine ausreichende Begründung“ dafür, dass beim Betroffenen eine solche vorliege, ins Leere geht. Die…