JudikaturOGH

RS0003173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 1986

Vor der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Meistbotes kann die im § 154 Abs 1 EO genannte Voraussetzung der Wiederversteigerung, "daß das Meistbot vom Ersteher nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß berichtigt wurde", der Ersteher also diesbezüglich säumig wurde, nicht eintreten.

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