2R56/04z—OLG Linz Entscheidung
29. März 2004
…wonach im vorliegenden Zusammenhang die Anwendung des § 273 ZPO überhaupt ausgeschlossen sein soll, so sind die angeführten Entscheidungen nicht einschlägig: Die in RIS-Justiz RS0040513 enthaltene E 2 Ob 605/86 befasst sich mit Mietzinsrückständen, die in RIS-Justiz RS0040355 angeführten Entscheidungen wiederum besagen lediglich, dass § 273 Abs 1…