JudikaturOGH

RS0040513 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2025

Stehen der Partei im Verfahren Beweismittel zur Darlegung der Höhe der Forderung zur Verfügung, und macht sie hievon bloß keinen Gebrauch, so ist die Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO ausgeschlossen.

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