RS0012651 – OGH Rechtssatz
Ein verhältnismäßiger Abzug vom Vermächtnis iSd § 692 ABGB kann auch dadurch geschehen, daß dem Legatar eine entsprechende Zahlung an den Nachlaß auferlegt wird ( JBl 1967,371 ) oder ein Abzug von einer von diesem angemeldeten Forderung erfolgt.