Im allgemeinen wird der Entlassungstatbestand der Verleitung zum Ungehorsam erfüllt, wenn der Angestellte seine Arbeitskollegen zu solchen Handlungen oder Unterlassungen auffordert, deren Verwirklichung durch den Aufforderungen selbst zu dessen Entlassung berechtigen würde, zB die Dienstleistung ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund zu unterlassen, die Dienste zu verweigern oder sich gerechtfertigten Anordnungen nicht zu fügen.
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