9ObA277/01b—OGH Entscheidung
13. März 2002
…liegt insbesondere darin, dass der Arbeitgeber ein wiederholt pflichtwidriges Verhalten bloß zum Anlass von Ermahnungen (Verwarnungen, Verweisungen, Rügen etc) nimmt (Kuderna Entlassungsrecht2 27; RIS-Justiz RS0029023). Da für die Beurteilung eines schlüssigen Verzichtserklärung die Vertrauenstheorie gilt, ist der objektive Erklärungswert entscheidend. Es kann im vorliegenden Fall nicht zweifelhaft sein, dass die…