JudikaturOGH

RS0002133 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 1998

Wird auf ein Bankkonto einer ausländischen Vertretungsbehörde im Inland Exekution geführt, muß die betreibende Partei im Sinne des § 54 Abs 1 Z 3 EO behaupten und nach § 55 Abs 2 EO beweisen, daß das in Exekution gezogene Konto ausschließlich privatrechtlichen Zwecken dient und daher ausnahmsweise nicht der Exekution entzogen ist. Das Fehlen dieser wesentlichen Angaben und Beweise bildet einen Abweisungsgrund, ohne daß ein Zweifelsfall im Sinne des Art IX Abs 3 EGJN oder eine Nichtigkeit im Sinne des § 42 JN vorlägen.

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