JudikaturOGH

RS0011331 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2020

Nur wenn bei einer Höchstbetragshypothek das Kreditverhältnis ausdrücklich auf eine einzelne Forderung oder deren Teil reduziert wurde und für alle Beteiligten klar ist, daß eine Wiederausnützung nicht mehr stattfinden soll, kann der Fall eintreten, daß das Höchstbetragspfandrecht nur mehr an dieser einzelnen Forderung oder einem Teil derselben und nicht mehr am mehr minder ausgeschöpften Kreditrahmen haftet.

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