RS0042478 – OGH Rechtssatz
Hat das Erstgericht die eingeklagte Forderung nur zum Teil zugesprochen, haben Kläger und Beklagter Berufung erhoben, und hat das Berufungsgericht das Ersturteil bestätigt, so müssen für die Beurteilung der Frage, ob der von der Bestätigung betroffene Teil S 60.000,-- übersteigt, beide bestätigenden Teile des Urteils des Berufungsgerichtes, obwohl sie zugunsten verschiedener Parteien ergingen, zusammengerechnet werden.