JudikaturOGH

RS0027447 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2024

"Vor die Füße zu schauen" ist von jedem Fußgänger zu verlangen. Diese Verpflichtung gilt auch auf dem Gehsteig. (hier: Stolpern über Heizölschlauch eines Tankfahrzeuges).

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