JudikaturOGH

RS0091965 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 1995

Unter dem in § 298 StGB verwendeten und im § 74 Z 4 StGB umschriebenen Begriff des Beamten sind nur österreichische Beamte zu verstehen; § 298 StGB schützt nur die österreichische Rechtspflege.

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