RS0069662 – OGH Rechtssatz
Für eine erfolgreiche Antragstellung nach § 9 Abs 1 MRG ist erforderlich, dass sämtlich im § 9 Abs 1 Z 1 bis 7 MRG bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.
Für eine erfolgreiche Antragstellung nach § 9 Abs 1 MRG ist erforderlich, dass sämtlich im § 9 Abs 1 Z 1 bis 7 MRG bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.
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