JudikaturOGH

RS0090736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Mai 2022

Ein Vergleich mit der in einem anderen Straffall verhängten Sanktion ist grundsätzlich unzulässig, da ausschließliches Kriterium für die Bemessung der Strafe nur die individuelle Täterschuld in bezug auf eine konkrete Tat sein kann.

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