§ 864 ABGB läßt für die Vertragsperfektion unter den dort genannten Voraussetzungen auch die bloße Annahmehandlung genügen, die die Annahmeerklärung ersetzt.
Rückverweise
…Zustandekommen eines Vertrags zwischen der Beklagten und ihrer Auftraggeberin zur Betreibung einer Forderung gegenüber der Klägerin ausgegangen (vgl § 864 Abs 1 ABGB; RS0014580 [T1]). Dagegen führt die Revision keine Argumente ins Treffen. Mit ihrer nicht weiter dargelegten Auffassung, es liege ein von der Beklagten nicht angenommener Auftrag vor…
…als stille Annahme iSd § 864 ABGB. Als Willensbetätigung setzt die stille Annahme neben der Annahmehandlung (Betätigung) auch einen wirklichen Annahmewillen des Oblaten voraus (RS0014580 [T1]). [34] Eine faktische Erfüllungshandlung iSd § 864 ABGB ersetzt eine Willenserklärung nur dann, wenn sie sich als nach der Natur des Geschäfts oder…