RS0011347 – OGH Rechtssatz
Der Verpfändungs- oder Pfandbestellungsvertrag verschafft mangels Übergabsaktes kein dingliches Recht, sondern nur den obligatorischen Anspruch auf Pfandgabe der bestimmt zugesagten Sache oder sonst tauglicher Pfandstücke im Sinn des § 1374 ABGB.