Der Wortlaut des § 9 PVG nach dem die dort geregelten Aufgeben scheinbar ausschließlich dem Dienststellenausschuß obliegen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß - je nach der Struktur des Ressorts - in der Realität meistens höhere Ebenen der Personalvertretung zuständig sind.
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