JudikaturOGH

RS0059449 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2024

§ 25 GmbHG enthält einen allgemeinen Auffangtatbestand für alle Pflichtverletzungen der Geschäftsführer und bestimmt zugleich den für Geschäftsführer geltenden objektiven Sorgfaltsmaßstab. Es geht dabei um die Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in verantwortlich leitender Position bei selbständiger treuhändiger Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen einzuhalten hat.

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