JudikaturOGH

RS0036145 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1985

Kein Kostenzuspruch an den Masseverwalter für die Erklärung, nicht in den Rechtsstreit einzutreten und das bisherige Verfahren nicht zu genehmigen, weil der gleiche Effekt wie durch die ausdrückliche Erklärung durch die Unterlassung einer Erklärung innerhalb der gesetzten vierzehntägigen Frist erreicht worden wäre.

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