JudikaturOGH

RS0080872 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 1985

AVB für die Händler-Kaskoversicherung: Bei der Auslegung des Begriffes "Angestellter" im Sinne der AVB für die Händler-Kaskoversicherung, ist nicht § 1 AngG maßgebend, sondern es kommt nur darauf an, ob der Lenker eines in der Händler-Kaskoversicherung versicherten Fahrzeuges bei dieser Tätigkeit in der Art eines Angestellten im weitesten Sinn dieses Wortes, nämlich als oder wie ein Betriebsangehöriger tätig ist. Die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses ist ohne Belang, eine gewisse Dauer und Regelmäßigkeit des Beschäftigungsverhältnisses und eine gewisse Unselbständigkeit des Lenkers müssen aber vorliegen.

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