JudikaturOGH

RS0005615 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 2023

Das Erlöschen eines durch EV gesicherten Anspruches infolge Novation ist weder ein der Z 4 noch einer sonstigen Regelung des § 399 Abs 1 EO unterzuordnender Umstand. Über eine Aufhebung einer EV wegen einer zwischen den Parteien strittigen Novation des gesicherten Anspruches ist nicht im Verfahren nach der EO zu entscheiden; über den strittigen Schulderlöschungsgrund muss vielmehr eine Entscheidung im Rechtsstreit herbeigeführt werden, die dann Grundlage für eine Aufhebung iSd § 399 Abs 1 Z 4 EO sein kann.

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