Das das Forstgesetz Vorschriften über die Durchführung von Waldbewirtschaftungsarbeiten unter Verwendung von Feuer enthält, rechtfertigt noch nicht die Analogie zu § 364a ABGB. Greift deshalb bei Abbrennarbeiten auf einem Waldgrundstück das Feuer auf den Nachbargrund über, so rechtfertigt dieser Umstand allein noch keinen aus dem Nachbarrecht abgeleiteten verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch.
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