JudikaturOGH

RS0042323 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1996

Gegen einen Aufhebungsbeschluß eines Berufungsgerichtes ist ausnahmsweise dann die Wiederaufnahmsklage zulässig, wenn die zweite Instanz nach Beweiswiederholung zu einem Teil des Anspruchsgrundes den Erstrichter bindende Feststellungen getroffen hat.

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