Der Aufwand an Personalkosten und sonstigen Kosten, der zur Behebung schuldhaft herbeigeführter Schäden erforderlich ist, ist vom Schädiger zu tragen, wenn der Geschädigte die Reparatur selbst durchführt.
…in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.06 § 1323 [Stand 1.8.2022, rdb.at] Rz 21; Reischauer in Rummel, ABGB3 § 1323 [Stand 1.1.2004, rdb.at] Rz 11; vgl auch RS0030408; Zöchling-Jud in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 933a [Stand 15.10.2024, rdb.at] Rz 20). 2.2.5. Wenngleich die Beklagte zwar zutreffend auf die…
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