Im Urkundenhinterlegungsverfahren bleibt unerörtert, ob das Bauwerk, auf das in den zu hinterlegenden Urkunden Bezug genommen wird, überhaupt rechtlich existent ist.
…3), sondern die in der Urkunde enthaltene Behauptung, dass das Objekt als Bauwerk im Sinne des § 435 ABGB bereits errichtet wurde, ausreichend (RIS-Justiz RS0077193, insb 5 Ob 7/96). Vorzunehmen ist aber eine Prüfung aufgrund der Angaben in der Urkunde. Das Hinterlegungsbegehren ist als durch den Inhalt der beigebrachten…
…01b; Rassi Grundbuchsrecht 2 Rz 356), ebenso wenig die rechtliche Qualifikation eines Bauwerks als Superädifikat im Sinn des § 435 ABGB (RIS Justiz RS0077193). 8. Ungeachtet dieser eingeschränkten Prüfungsbefugnis des Grundbuchsgerichts in Verfahren nach dem UHG muss für die Bewilligung der Hinterlegung das Begehren durch den Inhalt der…
…die Grundbuchshandlung darstellen soll, die Behauptung, dass das Objekt als Bauwerk im Sinne des § 435 ABGB bereits errichtet wurde, enthalten ist (RIS Justiz RS0077193 [T1]). 3. Aus dem Mietvertrag vom 11. 5. 2017, der Gegenstand der begehrten Ersichtlichmachung hinsichtlich des Grundstücks 725/3 ist, geht…
…hat das Grundbuchsgericht bei einem Antrag auf Urkundenhinterlegung die rechtliche Qualifikation eines Bauwerks als Superädifikat iSd § 435 ABGB zwar grundsätzlich nicht zu prüfen (RS0077193). Ungeachtet dieser eingeschränkten Prüfungsbefugnis muss für die Bewilligung das Begehren aber durch den Inhalt der beigebrachten Urkunden begründet sein (§ 9 Abs 1…
…einzureihenden) Urkunden Bezug genommen wird, überhaupt rechtlich existent ist. Es genügt, dass das Begehren durch den Inhalt der beigebrachten Urkunden als begründet anzusehen ist (vgl RS0077193 [T1; T3]). Auf die entsprechenden Ausführungen im Revisionsrekurs wäre daher auch aus diesem Grund nicht näher einzugehen. [10] 4 . Einer weiteren Begründung bedarf es…
…tatsächliche noch die rechtliche Existenz des Überbaues, auf den die zu hinterlegende Urkunde Bezug nimmt, zu prüfen (NZ 1992, 66; NZ 1997, 406; RIS-Justiz RS0077193). Das über das Hinterlegungsgesuch entscheidungsbefugte Organ habe lediglich eine Prüfung analog § 94 Abs 1 Z 2 bis 4 GBG vorzunehmen. Es habe nur die…
… Ob 190/14y). Wenn auch die rechtliche Qualifikation eines Bauwerks als Superädifikat im Sinn des § 435 ABGB ebensowenig zu prüfen ist (RS0077193) wie die Berechtigung des Vormanns (5 Ob 190/14y), muss doch als Voraussetzung für die Bewilligung der Hinterlegung das Begehren durch den Inhalt…
…Rechtsprechung und Lehre bei einem Antrag auf Urkundenhinterlegung die rechtliche Qualifikation eines Bauwerks als Superädifikat iSd § 435 ABGB nicht zu prüfen (RIS Justiz RS0077193; Rassi Grundbuchsrecht² Rz 356; Bittner/Lehner aaO). Trotz dieser eingeschränkten Prüfungsbefugnis muss das Begehren durch den Inhalt der beigebrachten Urkunden begründet sein (§ …
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