JudikaturOGH

RS0008798 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2024

Auch eine "verfassungskonforme Auslegung" eines Gesetzes muss ihre Grundlage im Gesetz selbst haben. Die Auslegung kann die fehlende gesetzliche Grundlage - also "das" oder "das andere" (fehlende) Gesetz - nicht ersetzen.

(Anrufung des VfGH)

Rückverweise