JudikaturOGH

RS0052898 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 1994

Ein gemieteter Saal in dem durch fünf Tage Teppich ausgestellt werden, ist eine Betriebsstätte im Sinne des § 2 Abs 2 BZG (§ 46 Abs 1 GewO) auch wenn weder Verkäufe vorgenommen noch Bestellungen entgegengenommen wurden. Teppichausstellung IV.

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